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Bewohner, die in einem Bewohnerparkbereich Ihren Hauptwohnsitz haben sowie Bewohner, die hauptberuflich in Greifswald arbeiten (Arbeitsvertrag ist vorzulegen) und vorwiegend hier eine Wohnung nutzen, Ihren Hauptwohnsitz jedoch nicht nach Greifswald verlegen können (Lebensmittelpunkt der Familie an anderem Ort; die Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde ist vorzulegen) erhalten auf Antrag einen Bewohnerparkausweis, der Sie berechtigt, in Ihrem Bewohnerparkbereich an ausgewiesenen Bewohnerparkflächen unentgeltlich zu parken.
Folgende Dokumente sind vorzulegen:
Erstantrag (Hauptwohnsitz):
Personalausweis des Antragstellers,
Zulassungsbescheinigung Teil I,
weicht der Antragsteller vom Fahrzeughalter ab, dann zusätzlich
Personalausweis des Fahrzeughalters und
Nutzungsgenehmigung.
Erstantrag (Nebenwohnsitz):
Unterlagen wie beim Erstantrag mit Hauptwohnsitz und zusätzlich
Arbeitsvertrag,
Eheurkunde,
Meldebestätigung und
Eigenerklärung, dass die Greifswalder Wohnung trotz außerorts gelebter Ehe / Partnerschaft vorwiegend genutzt wird.
Verlängerungsantrag:
Personalausweis und Fahrzeugschein *bei unveränderten Daten
Änderung des Kennzeichens / der Parkzone:
Unterlagen entsprechend Erstantrag und
Abgabe des alten Bewohnerparkausweis *nur bei aktueller Gültigkeit