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Der internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist auf Antrag möglich, wenn das 18. Lebensjahr vollendet wurde.
Erforderliche Unterlagen bei der Antragstellung:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- gültiger EU-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)