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Allgemeine Informationen
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlicher Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Erforderliche Unterlagen
Für die Anerkennungserklärung des Vaters werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters mit Meldebescheinigung
- vor der Geburt ein Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z. B. Mutterpass)
- nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes
Für die Zustimmungserklärung der Mutter sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter mit Meldebescheinigung
- wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft ggf., erfolgt eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt ein Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z. B. Mutterpass)
- nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes
Für weitere Zustimmungserklärungen (z. B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Zustimmenden
- beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Gebühren
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein.
Der Standesbeamte/ Die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
Insbesondere wird geprüft:
- Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
- Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
- Etwaige frühere Statusfeststellungen
Der/Die Standesbeamte/in klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf.
Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet.