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Der/die Antragsteller/in für einen Fischereischein auf Lebenszeit (unbefristet) muss folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen:
· Vollendetes 10. Lebensjahr
· Abgelegte Fischereischeinprüfung nach §8 des Landesfischereigesetzes in der derzeit gültigen Fassung
· Keine Versagungsgründe gemäß § 7 Abs. 4 und 5 des Landesfischereigesetzes in der derzeit gültigen Fassung
Für die Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit (unbefristet) benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Gültiges Personaldokument
· Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung
· Aktuelles Lichtbild
Gebühren: 8,00 € für den Fischereischein