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Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
1. für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
2. für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
1. einfache Führungszeugnisse,
2. erweiterte Führungszeugnisse,
(Welche Art von Führungszeugnis Sie benötigten, teilt Ihnen derjenige mit, der das Führungszeugnis von Ihnen verlangt. In der Regel benötigen Sie ein einfaches Führungszeugnis.)
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wenn Sie die Onlineausweisfunkion Ihres Personalausweises nutzen, können Sie ein Führungszeugnis selbst über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beantragen.
Voraussetzungen:
1. Sie wohnen im Bereich des Amtes Klützer Winkel und sind hier gemeldet. Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich im Amtsbereich auf.
2. Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
3. Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
Erforderliche Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• Für ein behördliches Führungszeugnis:
Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, Aktenzeichen und Verwendungszweck
• Für ein erweitertes Führungszeugnis:
Die schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle.
(Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.)