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Den Verlust oder Wiederauffinden Ihres Dokumentes müssen Sie unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung wird die Polizei über den Verlust oder Wiederauffinden automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Mit der Verlustanzeige können Sie gleichzeitig ein neues Dokument beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Könnte der Verlust des Dokumentes in Zusammenhang mit einer Straftat (zum Beispiel Diebstahl, Raub) stehen, sollten Sie diese zusätzlich gegenüber der Polizei anzeigen, da die Verlustanzeige bei der Personalausweisbehörde eine Strafanzeige nicht ersetzt.
Informationen zu den benötigten Unterlagen und Gebühren erhalten Sie mit Ihrer Terminbestätigung!