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erforderliche Unterlagen:
Für alle Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass, sollten der Personalausweis oder Reisepass verloren gegangen sein, eine Meldebescheinigung.
- Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
- Sehtestbescheinigung.
Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen, nach Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr).
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
- Gutachten über besondere Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr),
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG. Auf diesem soll der Verwendungszweck "Neuerteilung einer Fahrerlaubnis" angegeben sein und der Fahrerlaubnisbehörde direkt zugesandt werden.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.